EU Stage V (Teil 2) – komplexe Übergangsfristen

Im ersten Beitrag der dreiteiligen EU-Stage-V-Artikelserie wurden die Kategorien der Motoren samt den mannigfaltigen Sonderregelungen beschrieben. Dieser zweite Teil beleuchtet nun die aktuell sehr wichtige Übergangsphase.

Hersteller von Motoren und Maschinen haben derzeit die Möglichkeit, ihre Produkte schrittweise an EU Stage V anzupassen. Dafür hat der Gesetzgeber unterschiedliche Zeitabschnitte für die Produktion und den Verkauf von Motoren und Maschinen vorgesehen. 

Gravierende Änderungen im Gesetzeswerk für die Produktion und Zulassung von Motoren und Maschinen stellen Hersteller immer wieder vor Herausforderungen. Die EU-Stage-V-Emissionsnorm ist hier keine Ausnahme, ganz im Gegenteil. Wesentlich niedrigere Emissionen erfordern bei Verbrennungsmotoren technische Eingriffe in größerem Ausmaß. Manche Hersteller haben ihre bestehenden Motorenkonzepte so gut wie möglich angepasst, um die neuen EU-Normen zu erfüllen. Andere, wie beispielsweise Hatz, haben dies zum Anlass genommen, ihre Motoren grundsätzlich neu zu konstruieren, um für Stage V und langfristig optimal gerüstet zu sein. Sowohl die neu konstruierten als auch die mühsam mit aufwendiger Abgasnachbehandlung nachgerüsteten Motoren haben Auswirkungen auf Maschinenhersteller. Andere Befestigungspunkte, veränderte Ausmaße oder die platzraubenden Komponenten der Abgasnachbehandlung erfordern oftmals eine Anpassung der Maschine – in manchen Fällen sogar eine komplette Neukonstruktion. Ganz besonders trifft dies Hersteller von Kompaktmaschinen, die mit sehr beengten Platzverhältnissen auskommen müssen. 

Unter dem Strich ist klar, dass EU Stage V ein großes Engagement von der gesamten Industrie und hohe Investitionen fordert. Dem Gesetzgeber ist diese Problematik bewusst und er hat bereits bei der Erstellung der EU-Stage-V-Richtlinie eine Übergangsphase eingeplant, die Herstellern von Motoren und Maschinen einen gewissen Zeitraum für die Umstellung einräumt. Allerdings ist dieses Konstrukt komplex und mit Sonderregelungen gespickt. 

Unterschied von Motoren- und Maschinenherstellern

Bei EU Stage V wird im ersten Schritt zwischen Motortypen und Anwendungskategorien unterschieden. Diese hatten wir im ersten Artikel unserer Beitragsserie beschrieben. In der Übergangsphase wird nun zusätzlich auch zwischen Motoren- und Maschinenherstellern differenziert. Das primäre Ziel des Gesetzgebers ist es, die „alten“ Nicht-EU-Stage-V-Motoren schrittweise aus dem Verkehr zu ziehen. Dabei wird nicht nur die Produktion von Motoren betrachtet, sondern auch die Produktion von Maschinen. Es sind fest definierte Stichtage für den Produktions- und Verkaufsstopp für Nicht-EU-Stage-V-Motoren vorgesehen. Hersteller von Maschinen dürfen die Motoren über deren Produktionsstopp hinaus in ihren Maschinen verbauen, müssen diese jedoch bis zu einem späteren Stichtag verkauft haben. Dabei sind bei EU Stage V diverse individuelle Regelungen zu beachten.

Mannigfaltiger Zeitplan für Motoren und Maschinen

Seit 1. Januar 2017 befinden sich Hersteller von Motoren und Maschinen in der Übergangsphase von EU Stage V und müssen unterschiedliche Fristen einhalten. Motorenhersteller dürfen während dieser Phase zwei Jahre lang sogenannte Übergangsmotoren (Transition Engines) herstellen. Dies sind Motoren, welche die Emissionsstufe von EU Stage V nicht einhalten. Die Produktion und das Inverkehrbringen am Markt sind bis Ende 2018 gestattet, danach „rien ne vas plus“ – zumindest innerhalb der EU. 

 

(Kasten)

Damit es keine Grauzonen bezüglich Produktion und Inverkehrbringen gibt, hat der Gesetzgeber genaue Definitionen erstellt. So ist beispielsweise die Produktion eines Motors als der Zeitpunkt definiert, an dem der Motor die Endkontrolle besteht, nachdem er die Produktionslinie verlassen hat. Das Inverkehrbringen eines Motors oder einer Maschine ist mit der ersten Bereitstellung innerhalb der EU gleichgesetzt. Ein Motor oder eine Maschine wird erst dann in Verkehr gebracht, wenn vom Hersteller oder Importeur die einzelne Einheit innerhalb der EU für den Vertrieb oder die Verwendung verfügbar ist. Dies bedeutet, dass Motor oder Maschine mindestens vollständig und bereit sein muss, von einem Werk innerhalb der EU oder vom Zoll aus in die EU transportiert zu werden, und es muss zusätzlich ein Angebot oder eine Vereinbarung über die Übertragung von Eigentum oder Besitz vorliegen. Die Einheit muss folglich verkauft oder zumindest zum Verkauf angeboten sein. 

 

Darüber hinaus existiert eine weitere Regel für Transition Engines. Motorenhersteller können bestimmte Motortypen, die zumindest nahe an der Stage-V-Emissionsnorm sind – je nach Leistungsklasse beispielsweise mit der Emissionsstufe IIIB oder IV – als Übergangsmotor kennzeichnen. Zwar dürfen diese Motoren auch nur bis zum 31.12.2018 produziert werden, in Verkehr gebracht werden dürfen sie aber bis zum 31.12.2020. Wie viele Motorenhersteller diese Transition Engines vorproduzieren und über einen längeren Zeitraum auf Lager legen, wird sich zeigen.

Auch Maschinenhersteller haben ein fest definiertes Zeitfenster für die Verwendung von Transition Engines. Sie dürfen ihre Maschinen mit diesen Motoren bis Mitte 2020 herstellen und bis zum 31.12.2020 in den Verkehr bringen. 

Eine mögliche Prognose: Es könnte eine höhere Menge an Übergangsmotoren produziert und verkauft werden, die beim Maschinenhersteller auf Lager liegen und bis zum Stichtag eingebaut und in Verkehr gebracht werden.

Darüber hinaus gelten für einige Motoren- und Maschinenkategorien Sonderregelungen. So profitieren beispielsweise Maschinenhersteller der Kategorie Non-Road Engines (NRE) von Vorteilen, wenn sie weniger als 100 mobile Maschinen mit Verbrennungsmotor pro Jahr herstellen und die Maschinen in der Leistungsklasse unter 56 und über 130 Kilowatt rangieren. Sind diese Bedingungen erfüllt, ist das Inverkehrbringen der Maschinen bis 31. Dezember 2021 erlaubt, womit die „Schonfrist“ um zusätzliche zwölf Monate verlängert ist.

Weitere Sonderregelungen für diverse Motor-/Maschinenkategorien sind im FAQ-Dokument vom CECE – Committee for European Construction Equipment aufgeführt.

Entscheidende Strategie

Für Hersteller von Motoren, aber auch von Maschinen kann sich im Falle einer nicht perfekt durchdachten Strategie ein Problem aus den Übergangsmotoren und deren Einsatz ergeben. Zwar setzen einige Maschinenhersteller im Moment auf Transition Engines, die aufgrund bestehender Technologie zu attraktiven Preisen angeboten werden. Mittelfristig führt jedoch kein Weg an den etwas kostspieligeren, aber auch technisch deutlich weiterentwickelten und saubereren EU-Stage-V-Motoren vorbei. Der Motorenhersteller Hatz beispielsweise vereint mit seiner neuen H-Serie die Technologie für Transition- und EU-Stage-V-Motoren. Mit dieser Kombination können Maschinenhersteller die Vorteile der Übergangsphase ausschöpfen und sind gleichzeitig bereits heute für EU Stage V vorbereitet. Eine eilig erzwungene Neukonstruktion von Maschinen am Ende der Übergangsphase kann so deutlich entschärft und damit ein kontinuierlicher Verkauf auch nach Ende 2020 sichergestellt werden.

Autor: Bernhard Richter-Schützeneder, Director Sales und Marketing bei der Motorenfabrik Hatz.

Produktion und Verkauf für Motoren in der Übergangsphase - ein Auszug (PDF)

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Stephan Gritsch

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Marketing Communications Team Leader, Motorenfabrik Hatz GmbH & Co. KG

Elena Lechner

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Corporate Communications, Motorenfabrik Hatz GmbH & Co. KG

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