EU Stage V (Teil 3) – Reparatur und Ersatz alter Motoren
In den ersten beiden Teilen der dreiteiligen EU-Stage-V-Artikelserie wurden die Kategorien der Motoren und die Übergangsphase behandelt. Der dritte Teil beschäftigt sich nun mit der Reparatur älterer Maschinen, mit Ersatzmotoren und den individuellen Regelungen.
16. März 2018
Die EU-Stage-V-Emissionsnorm regelt, welche Motoren für welche Kategorien beziehungsweise Maschinen ab dem 1. Januar 2019 zum Einsatz kommen dürfen. Mannigfaltige Kategorien wurden aufgestellt, um genau festzulegen, welche Motoren für welche Anwendung mit EU Stage V erlaubt sind.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber Übergangsfristen eingeräumt, in denen sowohl Motorenhersteller als auch Maschinenhersteller ihre Produktionslinien und den Vertrieb den neuen Regelungen anpassen können. Innerhalb dieser Phase sind Übergangsmotoren (Transition Engines) erlaubt, welche mit einem speziellen Nachweis bis zum 31. Dezember 2018 gebaut und teilweise bis 2022 in Maschinen verbaut werden dürfen. Nach der Übergangsfrist sind ausschließlich EU-Stage-V-Motoren erlaubt. Doch was geschieht mit Nicht-EU-Stage-V-Motoren, die auf Lager liegen, oder mit älteren, nicht EU-Stage-V-konformen Maschinen, die eine Motorreparatur oder gar einen Ersatzmotor benötigen?
Reparatur von älteren Motoren
Maschinen, die im Einsatz sind, unterliegen einem Verschleiß und auch Maschinen, die sehr wenig genutzt werden, benötigen hin und wieder Ersatzteile aufgrund von langen Standzeiten und Alterungsprozessen. Da der Lebenszyklus vieler Maschinen weit über den Stichtag von EU Stage V am 1. Januar 2019 hinausgeht, müssen auch Reparaturen an den Motoren in der Regelung berücksichtigt werden. Die EU-Stage-V-Norm lässt selbstverständlich die Reparatur von älteren Maschinen beziehungsweise deren Motoren zu. Sämtliche Reparaturen dürfen durchgeführt werden und die Betriebserlaubnis bleibt bestehen. Einzige Voraussetzung ist, dass nach der Reparatur – ganz gleich mit welchen Ersatzteilen – die Einhaltung der ursprünglichen Emissionsstufe auch weiterhin garantiert ist. Es empfiehlt sich also, eine Reparatur mit Originalteilen des Motorenherstellers durchzuführen. Die großen Motorenhersteller werden die Verfügbarkeit von Ersatzteilen möglichst lange garantieren. Hatz bietet seinen Kunden eine Ersatzteilverfügbarkeit von mindestens zehn Jahren.
Ersatzmotoren sind erlaubt, aber …
Selbstverständlich dürfen Motoren auch ersetzt werden. Wie bei der Reparatur müssen die Ersatzmotoren dabei mindestens die Emissionsvorschriften des Originalmotors erfüllen. Nun mag sich der eine oder andere Maschinenhersteller denken, dass damit alles im grünen Bereich ist und eine einfache und klare Regelung für Ersatzmotoren besteht. Leider ist es nicht so einfach, denn in einigen Fällen des Motorenaustauschs gilt es Besonderheiten zu beachten.
Eine Herausforderung besteht für Maschinen mit Motoren unter 19 Kilowatt Leistung. Diese Motoren sind in sehr vielen Maschinen verbaut, darunter Kleinbagger, Stapler, Hebebühnen, mobile Stromgeneratoren oder Pumpaggregate, um nur einige zu nennen. In der Vergangenheit unterlagen diese Motoren keiner dedizierten Emissionsstufe, waren also nicht in einer bestimmten Regelung klassifiziert. Unter der neuen EU-Stage-V-Regel dürfen Motoren in diesen Maschinen nur bis zum 31. Dezember 2018 durch einen Ersatzmotor (Replacement Engine) ausgetauscht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Ersatz nur noch mit Übergangsmotoren möglich. Doch auch diese Austauschmöglichkeit ist zeitlich bis zum 31. Dezember 2020 beschränkt. Danach ist ein Ersatz nur noch mithilfe von EU-Stage-V-konformen Motoren erlaubt. Für Maschinenbetreiber stellt sich im Falle eines Motorersatzes die Frage, wie lang der Lebenszyklus der Maschine sein wird und ob ein EU-Stage-V-Motor anstatt eines Übergangsmotors sinnvoll sein könnte.
Eine weitere Besonderheit für Ersatzmotoren ist für die Kategorie NRE (Non-Road Engines) in der Leistungsklasse von 19 bis 560 Kilowatt geregelt. Für diese Kategorie ist die Marktplatzierung von Ersatzmotoren auf 20 Jahre nach Ende der jeweiligen EU-Emissionsstufe begrenzt. Ein Beispiel: Die Stage-IIIA-Regelung (97/68/EC) für Motoren mit variabler Drehzahl und einer Leistung von 37 Kilowatt bis 56 Kilowatt endete am 31. Dezember 2012. Folglich dürfen NRE-Ersatzmotoren dieser Leistungsklasse bis 31. Dezember 2032 am Markt platziert werden.
Die 20-Jahre-Regelung für den Ersatz von NRE-Motoren klingt im ersten Moment, als wäre dieser auch langfristig gewährleistet. Tatsächlich kann diese Begrenzung für den Maschinenbetreiber jedoch einer Investitionsvernichtung gleichkommen, sollte der Motorraum für den Einbau eines EU-Stage-V-Motors nicht geeignet sein. Beispielsweise geht die Lebensdauer eines Radladersin vielen Fällen weit über 20 Jahre hinaus. Hier darf aber nach Ablauf der 20-Jahres-Frist kein Ersatzmotor mehr geliefert und verbaut werden, auch nicht, wenn dieser noch vor Ablauf der Frist auf Lager gelegt wird.
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Bereits im zweiten Teil unserer Artikelserie wurde die Definition der Marktplatzierung genau beschrieben: Ein Motor ist erst dann am Markt platziert, wenn die einzelne Einheit innerhalb der EU physisch für den Vertrieb oder die Verwendung zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass sie mindestens vollständig und einsatzbereit sein muss und es muss zusätzlich ein Angebot oder eine Vereinbarung über die Übertragung von Eigentum oder Besitz geben. Das heißt, sie muss verkauft oder zumindest zum Verkauf angeboten sein.
Resümee zur EU-Stage-V-Regelung
Die EU-Stage-V-Emissionsvorschriften sind in weiten Teilen vom Gesetzgeber gut durchdacht und geben Motoren- und Maschinenherstellern auf den ersten Blick eine klare Anleitung und eindeutige Fristen. Kompliziert wird die Regelung durch diverse Ausnahmen und Sonderregelungen in den Motorenkategorien und den Anwendungsgebieten. Von Herstellern von Motoren und Maschinen fordert EU Stage V einen hohen Tribut. Enorme Investitionen sind nötig, um die Motoren und Maschinen emissionskonform zu konstruieren und zu bauen. Viele Hersteller haben zwar rechtzeitig reagiert und befinden sich bereits in der Umstellung. Was jedoch nach den Übergangsfristen geschieht, welche Unternehmen die hohen Investitionen gut verkraften und wie der EU- und weltweite Markt die zwangsläufig teureren Motoren und Maschinen mittelfristig annimmt, bleibt abzuwarten.
Autor: Bernhard Richter-Schützeneder, Director Sales und Marketing bei der Motorenfabrik Hatz.